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Auf einen Blick
Flüssiggas, Propan oder die entsprechenden professionellen Mischungen, kaufen Sie bei uns stets zum günstigstem Tagespreis.
Wir garantieren eine Produktqualität nach EN 589 bzw. DIN 51622. Wir beziehen unser Flüssiggas direkt von Raffinerien und Flüssiggaslägern in Deutschland und ganz Westeuropa.
Das gibt Ihnen und uns die Sicherheit, dass wir selbst bei Versorungsengpässen lieferfähig bleiben. Moderne Tankfahrzeuge liefern Ihnen das Flüssiggas.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch den Rundumservice für Ihren eigenen Flüssiggastank, z. B. Wartung, gesetzliche Prüfungen und die Neuaufstellung von Flüssiggastanks.
Die GazCologne wurde im Jahr 2001 in Bad Honnef gegründet. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt im Flüssiggashandel mit Großabnehmern im In- und Ausland. Das GazCologne Team verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Flüssiggasgeschäft, die Ihnen als Endverbraucher zu Gute kommt.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir handeln für Sie!
Unser Vertriebsgebiet:
Wir beliefern Sie bundesweit! In Ausnahmefällen, wenn wir vor Ort nicht liefern können, empfehlen wir Ihnen gerne einen "freien Flüssiggas-Händler" in Ihrer Nähe.
Rufen Sie uns unverbindlich an:
Hotline + 49 (0) 2224 978128
Alles was (R)echt ist Unser Geschäftsprinzip ist es, Sie stets zu aktuellen und fairen Preisen mit Flüssiggas zu beliefern und nicht mit einem langfristigen Vertrag zu binden. Höchstrichterliche Urteile belegen, dass Flüssiggaslieferverträge mit Privatverbrauchern im Regelfall nur über eine Laufzeit von nicht mehr als 2 Jahren (§ 309 Nr. 9a BGB) abgeschlossen werden dürfen, es sei denn, eine längere Laufzeit wurde auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vereinbart. Unzulässig lange Verträge können von Ihnen jederzeit mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden (§ 309 Nr. 9c BGB)
BGH-Grundsatzurteil (AZ:II ZR 367/02 Urteil vom 15. September 2003) untersagt das Befüllen fremder Flüssiggastanks.
Der freie Flüssiggashändler darf ab sofort nur noch Kunden beliefern, die einen eigenen Flüssiggastank besitzen und das auch nachweisen können. Auch die früheren üblichen Erklärungen des Kunden, der Tank befinde sich in seinem Eigentum, ist nicht mehr ausreichend.
Wir empfehlen allen Flüssiggaskunden, bestehende fixe Liefer-, Miet- oder Nutzungsverträge umgehend zu kündigen und sich dann einen eigenen Flüssiggastank zu kaufen.